Reiserücktrittsversicherung

Wenn Sie eine gebuchte Reise aus verschiedenen Gründen, nicht antreten können, abbrechen oder beenden müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor finanzielen Folgen z.B. Rücktrittskosten, Hinreise-Mehrkosten, Umbuchungsschutz

Kosten (nur informativ):

Reisepreis

bis EUR

Familie / Objekt

EUR

250,- 13,-
500,- 21,-
750,- 28,-
1000,- 34,-
1500,- 45,-

Informieren Sie sich:  www.nitsch.itzehoer-vl.de          nitsch@itzehoer-vl.de

Versicherte Gründe  (nur informativ):

- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod

- Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt

- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit

- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person

- betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel

- Impfunverträglichkeit

- Schwangerschaft

- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter

- unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst

- Bruch von Prothesen

Rücktrittskosten die aus dem Gastaufnahmevertrag entstehen:

Der Gastaufnahmevertrag (Auszug):
 1. Der Gastaufnamevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt wurde, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereit gestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
3. Der Gastgeber (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen
5a. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Geschädigten zu einer Schadenersatzforderung.

Bei Stornierung des Feriendomizils vor Reiseantritt gelten folgende Rücktrittsregelungen:

für Ferienwohnungen / Ferienhäuser*

   bis 45. Tag vor Reiseantritt  10%,      44.-30. Tag vor Reiseantritt  30%
29. - 22. Tag vor Reiseantritt  60%,    ab   21. Tag vor Reiseantritt  80%

für die Unterbringung im Zimmerbereich*

bis 29. Tag vor Reiseantritt  10%  28.- 11. Tag vor Reiseantritt  25%
 ab 21. Tag bis Reiseantritt  50%

*) jeweils berechnet auf den reinen Übernachtungspreis bei Ferienwohnungen / Ferienhäusern und bei Zimmern auf Übernachtung inkl. Frühstück.

Der Betriebsort des Gastgebers ist ausschließlicher Gerichtsstand.