Wenn Sie eine gebuchte Reise aus verschiedenen Gründen, nicht antreten können, abbrechen oder beenden müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor finanzielen Folgen z.B. Rücktrittskosten, Hinreise-Mehrkosten, Umbuchungsschutz
Kosten (nur informativ):
Reisepreis
bis EUR |
Familie / Objekt
EUR |
250,- | 13,- |
500,- | 21,- |
750,- | 28,- |
1000,- | 34,- |
1500,- | 45,- |
Informieren Sie sich: www.nitsch.itzehoer-vl.de nitsch@itzehoer-vl.de
Versicherte Gründe (nur informativ):
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
- Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
- betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Bruch von Prothesen
Rücktrittskosten die aus dem Gastaufnahmevertrag entstehen:
Der Gastaufnahmevertrag (Auszug):
1. | Der Gastaufnamevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt wurde, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereit gestellt worden ist. |
2. | Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. |
3. | Der Gastgeber (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, dem Gast Schadenersatz zu leisten. |
4. | Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen |
5a. | Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. |
5b. | Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. |
Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Geschädigten zu einer Schadenersatzforderung.
Bei Stornierung des Feriendomizils vor Reiseantritt gelten folgende Rücktrittsregelungen:
für Ferienwohnungen / Ferienhäuser*
bis 45. Tag vor Reiseantritt 10%, | 44.-30. Tag vor Reiseantritt 30% |
29. - 22. Tag vor Reiseantritt 60%, | ab 21. Tag vor Reiseantritt 80% |
für die Unterbringung im Zimmerbereich*
bis 29. Tag vor Reiseantritt 10% | 28.- 11. Tag vor Reiseantritt 25% |
ab 21. Tag bis Reiseantritt 50% |
*) jeweils berechnet auf den reinen Übernachtungspreis bei Ferienwohnungen / Ferienhäusern und bei Zimmern auf Übernachtung inkl. Frühstück.
Der Betriebsort des Gastgebers ist ausschließlicher Gerichtsstand.